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Gymnasium Parsberg

Aschenbrennerstraße 10
92331 Parsberg

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17 Dez 2024
Erste-Hilfe-Kurs für Schüler
18 Dez 2024
BEST-IN 1
19 Dez 2024
Adventsbasar
20 Dez 2024
Unterstufengottesdienst
13 Jan 2025
Wintersportwoche 1

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Elternbeirat

Der Elternbeirat des Gymnasiums Parsberg wünscht allen Schülerinnen, Schülern, Lehrern und Eltern ein erfolgreiches Schuljahr!

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft am Gymnasium Parsberg

 

Kandidaten zur Elternbeiratswahl am Gymnasium Parsberg für die Wahlperiode 2024 / 2026

Bitte hier klicken!

 

Kontakt

Wenn Sie mit einem Mitglied des Elternbeirats oder mit den KlassenelternsprecherInnen Kontakt aufnehmen möchten, wenden sie sich bitte an das Sekretariat des Gymnasiums.

Den Elternbeirat können Sie unter anderem auch direkt unter folgender Emailadresse erreichen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Aktueller Elternbeirat

Mitglieder

  • Betz, Petra
  • Eichenseer, Christine
  • Eisenreich, Agnes O.
  • Funk, Diana
  • Goß, Stefanie
  • Pöppl-Neufert, Christoph Florian
  • Raba, Lothar
  • Dr. Riepl, Hubert
  • Stubenrauch, Alexandra

 

 

Schulforum

Das Schulforum besteht aus zehn Mitgliedern und muss mindestens zweimal im Schuljahr vom Schulleiter einberufen werden.
Das Schulforum wirkt in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Die Entscheidungen des Schulforums sind für die Schule von bindender Wirkung.

Mitglieder sind:

  • der Schulleiter
  • drei SchülerInnen - bestehend aus dem Schülersprecher und den zwei StellvertreterInnen
  • drei LehrerInnen, die in der Lehrerkonferenz gewählt wurden
  • drei Eltern - bestehend aus dem Elternbeiratsvorsitzenden und zwei Eltern, gewählt aus dem Kreis der Elternbeiräte

 

 

Landes-Eltern-Vereinigung (LEV)

Der Elternbeirat ist Mitglied in der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV)

In diesem Forum sind wir politisch vertreten, was uns Mitspracherecht bei der Gestaltung der Schullandschaft erlaubt.

In der Arbeitsgemeinschaft Oberpfalz/Regensburg (ARGE Opf./Süd) treffen sich Elternbeiräte der Gymnasien in diesem Bereich. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht, Probleme besprochen oder Anträge an die LEV formuliert. In der jährlichen LEV Jahreshauptversammlung werden die Elternbeiräte über die politischen Schritte informiert, es wird diskutiert und interessante Arbeitskreise durchgeführt.

Wer mehr Interesse an unserer Arbeit hat, kann sich bei uns informieren oder direkt über die LEV oder das Kultusministerium, die sehr interessante Beiträge für die Eltern bereit stellen.

 

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat setzt sich aus 12 Eltern zusammen, der alle zwei Jahre aus der gesamten Elternschaft gewählt wird.

Schule ist ein sehr interessantes Feld. In diesem Gremium mitzuarbeiten bedeutet, sich für die Kinder einzusetzen, die 9 oder 8 Jahre in dieser Schule verbringen. Nicht zuletzt ist es eine persönliche Bereicherung in engem Kontakt zur Schule zu Lehrern und Eltern zu stehen.

Mitwirkung der Eltern am Gymnasium Parsberg

Eine erfolgreiche Schule braucht die Mitarbeit der Eltern. Nur im konstruktiven Miteinander von Lehrern, Schülern und Eltern kann die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Deshalb ist die Mitwirkung der Eltern auch im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und in der Schulordnung für Gymnasien (GSO) verankert.

Artikel 64 BayEUG ist die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Elternbeirats an verschiedenen Schularten, u. a. auch am Gymnasium. In Artikel 65 sind Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirats festgelegt. Er ist demnach „die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler".

  • grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
  • Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
  • die Einführung von Schulversuchen.

Das BayEUG und die GSO sehen also für den Elternbeirat eine ganze Reihe von Mitwirkungsmöglichkeiten vor. Was der Elternbeirat letztendlich daraus macht, hängt ab vom persönlichen Engagement der einzelnen Mitglieder, von der Kooperationsbereitschaft der Schulleitung und des Lehrerkollegiums und vom Rückhalt, den der Elternbeirat in der Elternschaft hat.

Im BayEUG werden eine Reihe von Aufgaben des Elterbeirates genannt, darunter:

  • Der Elternbeirat soll mithelfen, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern zu vertiefen.
  • Der Elternbeirat soll mithelfen, das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung zu wahren.
  • Der Elternbeirat soll Eltern in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und Aussprache geben.
  • Der Elternbeirat soll Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und in die Schule einbringen.
  • Der Elternbeirat entsendet Vertreter in das Schulforum (siehe unten).
  • Der Elternbeirat wirkt auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Disziplinarausschuss mit, wenn es um die Entlassung von Schülern geht.
  • Der Elternbeirat wirkt bei der Errichtung und Auflösung von Schulen mit.
  • Der Elternbeirat muss einer Änderung von Ausbildungsrichtungen und der Einführung von Schulversuchen zustimmen.

Die Aufgaben sind dabei nicht erschöpfend aufgezählt, denn es heißt in diesem Artikel auch: „Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind." Dies bedeutet, dass der Elternbeirat das Schulleben ganz entscheidend mitgestalten kann und soll. In welchen konkreten Bereichen der Elternbeirat mitwirkt, kann in enger Absprache mit der Schulleitung festgelegt werden. Sicher gehört es auch zu den Aufgaben des Elternbeirats, Sachverhalte vorzutragen, die aus der Sicht der Eltern nicht in Ordnung sind, dennoch ist der Elternbeirat weit mehr als eine „Beschwerdeinstanz".

In der GSO ist nun genauer geregelt, in welchen „Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung" der Elternbeirat mitwirken kann. Es sind dies:

  • grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
  • die Zahl der Schulaufgaben, der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben (allerdings gibt die Schulordnung hierbei kaum Spielraum) und die Frage, ob im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 an die Stelle von Schulaufgaben kleinere schriftliche Arbeiten treten,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
  • die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
  • die Einführung neuer Lehrmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek;

 

 

Klassenelternsprecher

Die Klasseneltern haben einen Ansprechpartner, wenn es um organisatorische Fragen geht wie z.B. Klassenfahrten oder Klassenfeste, aber auch wenn Probleme auftauchen, die die ganze Klasse betreffen.

Der Informationsfluss  Schüler - Eltern - Elternbeirat - Lehrer   funktioniert mit Hilfe der Klassenelternsprecher besser.
Umgekehrt sind die Klassenelternsprecher für den Elternbeirat sehr wichtige Ansprechpartner, z.B. wenn es um die Meinungsbildung vor weitreichenden Entscheidungen geht!

Klassenelternsprecher haben engen Kontakt zu Lehrern und Elternbeirat, was auch eine persönliche Bereicherung ist.

Ist dieses Amt sehr zeitaufwändig?

Nein !

Neben den Aufgaben, die sich jeweils aus der Klassensituation ergeben werden alle Klassenelternsprecher zweimal im Jahr zu einer Elternbeiratssitzung zum Informationsaustausch eingeladen.

Natürlich ist die Mithilfe der Klassenelternsprecher bei Schulveranstaltungen und Festen freiwillig aber immer willkommen.

 

 

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