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Kontaktdaten

Gymnasium Parsberg

Aschenbrennerstraße 10
92331 Parsberg

Hauptsekretariat:
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Hinweise der Sicherheitsbeauftragten OStRin Ulrike Hoffmann

Liebe Erziehungsberechtigte!

Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihrer Kinder lassen sich leider nicht ganz ausschließen. Erfreulicherweise gehen sie fast immer recht glimpflich ab. Es besteht eine Versicherung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, die folgende Schritte erforderlich macht:

Bei jeglichem Unfall

  • in der Schule
  • bei Schulveranstaltungen
  • auf dem Schulweg

unverzüglich im Sekretariat ein Formular Unfallmeldung holen oder das folgende richtige Formular (von den Seiten der KUVB) aufrufen und ausdrucken:

Unfallanzeige


Felder 5 – 21 ausfüllen und im Sekretariat abgeben, bei größeren Problemen auch direkt mit Herrn Emmer in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • bei Feld 5: Klasse angeben, z. B. 6 c
  • bei Feld 14 oder 19:  möglichst zuständigen Lehrer angeben (Fachlehrer, Aufsicht, hinzugekommen)
  • bei Auslandsunfällen angeben, ob eine Auslandsunfall/-krankenversicherung bestand  
  • Feld 21 bezieht sich auf Unterricht/Schulveranstaltung am Unfalltag
  • bei Wegeunfällen: selbst gefertigte Skizze beifügen
  • bei Knieverletzungen: zusätzlich Kniefragebogen ausfüllen

Bitte weisen Sie die behandelnden Ärzte darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sie rechnen dann direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung ab (keine Privatrechnungen!)

Auch bei Unfällen im Bus ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie klärt, ob eine Haftpflicht Dritter besteht.

Stunde Uhrzeit
1 8.05 - 8.50
2 8.50 - 9.35
1. Pause 9.35 - 9.50
3 9.50 - 10.35
4 10.35 - 11.20
2. Pause 11.20 - 11.35
5 11.35 - 12.20
6 12.25 - 13.10
7 13.10 - 13.55
8 13.55 - 14.40
   
9 14.45 - 15.30
10 15.30 - 16.15

 

 

Beratungslehrerin:

StDin Maren Köhn

Sprechstunden:

nach Anmeldung über unten genannte E-Mail Adresse:

  • Mittwoch, 10.35 Uhr - 12.20 Uhr
  • nach Vereinbarung
Telefon:

09492 / 601005-0

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Wichtige Informationen:

 

 

Für Fragen der Schullaufbahn wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrkraft.

Da es sich hierbei um ausführliche Gespräche handelt, ist eine rechtzeitige vorherige (spätestens am Vortag) telefonische Anmeldung im Sekretariat erforderlich.

 

Was ist Schulberatung?

Schulberatung ist ein kostenloser Service der Schulen für Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

 

Was leistet Schulberatung?

  • Schulberatung informiert über alle Fragen der Schullaufbahn: Einschulung und Übertritt, Wiederholung, Wechsel der Schulart oder der  Ausbildungsrichtung. Dazu finden auch besondere Informationsveranstaltungen statt, z. B. in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. der 6. Jahrgangsstufe der Hauptschule.
  • Schulberatung berät zu den verschiedensten Fragestellungen im Zusammenhang der schulischen Ausbildung: zu Leistungsschwierigkeiten ebenso wie zur Hochbegabung, zur Wiederholung oder zum Überspringen einer Jahrgangsstufe, zu Fragen der Schulordnung oder zur Vorbereitung der Berufs- oder Studienwahl.

  • Schulberatung hilft bei der Vermittlung von weiteren Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen, bei der Klärung von Eignungsvoraussetzungen für bestimmte Bildungsgänge, bei Verhaltensproblemen, Konflikten und in schulischen Krisensituationen.

Die Gespräche bei der Beratungslehrkraft, beim staatlichen Schulpsychologen oder an der Schulberatungsstelle unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

 

Beratungslehrkraft der Schule ist:

Frau StDin Maren Köhn

 

Der für die Schule zuständige Schulpsychologe ist:

Herr OStR Josef Rackl

 

Zentrale Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

Weinweg 2

93049 Regensburg

Tel. 0941 / 22036, Fax 0941 / 22037

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Internet: https://www.schulberatung.bayern.de/staatliche-schulberatungsstellen/oberpfalz

www.schulberatung.bayern.de

 

Adressen der Beratungsstellen

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas in Neumarkt

Ringstraße 59

92318 Neumarkt

Telefon: 09181 / 2974 - 0

Fax: 09181 / 2974 - 29

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Außenstelle in Parsberg

Aschenbrennerstraße 8

92331 Parsberg

Telefonische Anmeldung über Beratungsstelle Neumarkt

 

Erziehungs- Jugend- und Familienberatungsstelle der katholischen Jugendfürsorge in Regensburg

Weißenburgstraße 17

93055 Regensburg

Telefon: 0941 / 79982 – 0

Fax: 0941 / 79982 - 22

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Psychologische Beratungsstelle des Diakonischen Werkes in Regensburg

Prüfeninger Straße 53

93049 Regensburg

Telefon: 0941 / 29771 -11

Fax: 0941 / 29771 - 29

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Absenzenregelung (Bestimmungen nach BayEUG, BaySchO und GSO)

Ein regelmäßiger Unterrichtsbesuch ist Voraussetzung für den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums. Deshalb ist es uns ein Anliegen, durch klare Regelungen die Absenzen unserer Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten. Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:


a) Erkrankung vor Unterrichtsbeginn
Ist Ihr Kind auf Grund einer Erkrankung nicht in der Lage, am Unterricht oder einer sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich (vor 8:00 Uhr) zu verständigen. Nutzen Sie bitte dazu den Schulmanger Online, alternativ können sie auch bei uns anrufen (09492/60 10 05 - 0). Das Sekretariat ist zwar in der Regel erst ab 7.30 Uhr besetzt, Sie können aber vorher Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen. Dies ist ganz besonders in den Jahrgangs-stufen 5 bis 11 wichtig, da wir hier im Rahmen der Gewaltprävention allen unklaren Absenzen nachgehen. Versäumt Ihr Kind einen angekündigten Leistungsnachweis, wird ein Nachtermin nur bei ausreichender und fristgerechter Entschuldigung eingeräumt (§ 27 GSO). Gleiches gilt natürlich auch für volljährige Schüler.

Zur Beachtung ab der Jahrgangsstufe 10:

Entschuldigungen bei angekündigten Leistungsnachweisen:
In den Jahrgangsstufen 10 mit 13 ist bei Erkrankung an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen die Schule über den Schulmanager Online zu verständigen und dann generell ein ärztliches Attest innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Andernfalls gilt die Abwesenheit als unentschuldigt und der versäumte Leistungsnachweis wird mit Note „6“ bewertet (§ 20 BaySchO in Verbindung mit § 26 (4) GSO).


b) Erkrankung nach Unterrichtsbeginn
Möchte/muss Ihr Kind wegen einer Erkrankung vorzeitig den Unterricht verlassen, so ist eine schriftliche Abmeldung nach Rücksprache mit der Schulleitung oder den Oberstufenkoordinatoren (in der Außenstelle nach Rücksprache mit der Lehrkraft) erforderlich, welche von Ihnen unterschrieben werden muss. Versäumt Ihr Kind durch das vorzeitige Verlassen des Unterrichts ausschließlich Sportunterricht, so ist die Sportlehrkraft zusätzlich einzubinden.
Sie werden dann in der Regel von uns oder Ihrem Kind verständigt, damit Sie Ihr erkranktes Kind abholen können bzw. das Einverständnis geben, dass Ihr Kind sich alleine auf den Heimweg machen kann.
Bitte informieren Sie Ihr Kind über diese Regelungen.


c) Unterrichtsbefreiung (Beurlaubung)
Für besondere Ereignisse kann auf Antrag eine Unterrichtsbefreiung durch die Schulleitung gewährt werden. Neu ab diesem Schuljahr ist, dass der Antrag über den Schulmanager Online erfolgen muss. Der Antrag muss eine ausreichende Begründung enthalten und so früh gestellt werden (in der Regel drei Schultage vor der Beurlaubung), dass darüber auch rechtzeitig entschieden werden kann. Taggleich gestellte Anträge können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Bitte geben Sie auch an, ob ein angekündigter Leistungsnachweis durch die Unterrichtsbefreiung betroffen ist. Sie erfahren dann über den Schulmanager Online, ob der Antrag genehmigt worden ist.
An Tagen mit Schulaufgaben kann eine Unterrichtsbefreiung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Hier wird erwartet, dass sich Ihr Kind so früh wie möglich an die betroffene Lehrkraft wendet, um gegebenenfalls eine Terminverlegung durchführen zu können.

Befreiungen an Brückentagen oder zum Zweck der Verlängerung von Ferien können grundsätzlich nicht gewährt werden.
Bitte stimmen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig mit den Ferienterminen ab und buchen Sie insbesondere Flüge entsprechend.


d) Attest / Attestpflicht
In den Jahrgangsstufen 10 bis 13 ist bei einer Erkrankung an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen die Schule über den Schulmanager Online zu verständigen und dann generell ein ärztliches Attest innerhalb von 10 Tagen nachzureichen.

Falls sich krankheitsbedingte Versäumnisse häufen oder berechtigte Zweifel an einer Erkrankung bestehen, kann die Schule in allen Jahrgangsstufen die Vorlage eines ärztlichen bzw. schulärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen kann auch eine generelle Attestpflicht angeordnet werden; es muss dann jedes Fernbleiben vom Unterricht durch ein ärztliches Attest innerhalb von 10 Tagen belegt werden. Atteste sind für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Hauptsekretariat, für die Jahrgangsstufen 11 bis 13 im Oberstufensekretariat abzugeben.

Falls Erkrankungen die schulische Leistungsfähigkeit längere Zeit beeinträchtigen, sollten Sie unter Vorlage eines aussagekräftigen Attestes mit der Schulleitung Rücksprache nehmen, damit wir gemeinsam über mögliche Probleme und Lösungen sprechen können.

Stand: September 2024

 

 

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