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Gymnasium Parsberg

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Digitale Bildung und Medienbildung sind in Bayern zentrale fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele und im neuen LehrplanPLUS in allen Jahrgangsstufen fächerübergreifend verankert. Daher hat unser Gymnasium auf Basis eines Schulentwicklungsprozesses und unter Mitarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern ein Medienkonzept entwickelt, das als Grundlage dafür dienen soll, allen Schülerinnen und Schülern den kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln.
Um der Schnelllebigkeit der digitalen Welt gerecht zu werden, wird das Medienkonzept auch in Zukunft weiterentwickelt und angepasst, sodass sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gerecht werden können.

Unser Medienkonzept

Hinweise der Sicherheitsbeauftragten OStRin Ulrike Hoffmann

Liebe Erziehungsberechtigte!

Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihrer Kinder lassen sich leider nicht ganz ausschließen. Erfreulicherweise gehen sie fast immer recht glimpflich ab. Es besteht eine Versicherung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, die folgende Schritte erforderlich macht:

Bei jeglichem Unfall

  • in der Schule
  • bei Schulveranstaltungen
  • auf dem Schulweg

unverzüglich im Sekretariat ein Formular Unfallmeldung holen oder das folgende richtige Formular (von den Seiten der KUVB) aufrufen und ausdrucken:

Unfallanzeige


Felder 5 – 21 ausfüllen und im Sekretariat abgeben, bei größeren Problemen auch direkt mit Herrn Emmer in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • bei Feld 5: Klasse angeben, z. B. 6 c
  • bei Feld 14 oder 19:  möglichst zuständigen Lehrer angeben (Fachlehrer, Aufsicht, hinzugekommen)
  • bei Auslandsunfällen angeben, ob eine Auslandsunfall/-krankenversicherung bestand  
  • Feld 21 bezieht sich auf Unterricht/Schulveranstaltung am Unfalltag
  • bei Wegeunfällen: selbst gefertigte Skizze beifügen
  • bei Knieverletzungen: zusätzlich Kniefragebogen ausfüllen

Bitte weisen Sie die behandelnden Ärzte darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sie rechnen dann direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung ab (keine Privatrechnungen!)

Auch bei Unfällen im Bus ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie klärt, ob eine Haftpflicht Dritter besteht.

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